Erklärung zur nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

Unsere Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken

Gern kommen wir unserer Verpflichtung aus Art. 3 und 4 der Verordnung EU 1029/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (OffenlegungsVO) nach.

Zur Schaffung von Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 OffenlegungsVO) erklären wir: Im Rahmen der individuellen Vermögensverwaltung bieten wir keine standardisierten Strategien an, daher werden Nachhaltigkeitsaspekte jeweils individuell vereinbart und festgelegt. Demgemäß erfolgt auch keine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale. Im Rahmen der von uns verwalteten Fondsmandate werden Nachhaltigkeitsrisiken in die Investitionsentscheidungsprozesse einbezogen, die konkrete Ausgestaltung ist jeweils im Rahmen der Pflichtveröffentlichungen der einzelnen Fonds angegeben und entsprechend offengelegt.

Zur Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens (Art. 4 Abs. 1 b) OffenlegungsVO) erklären wir:

Nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden nicht berücksichtigt.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für nachhaltige Investmentstrategien und insbesondere die mit einer Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale verbundenen Berichtspflichten sind aktuell komplex und hinsichtlich der konkreten Umsetzung der bestehenden Anforderungen an vielen Stellen noch nicht standardisiert umsetzbar.

Seit der Gründung im Jahr 2009 sind verantwortungsvolles und nachhaltiges Denken und Handeln zentrale Bestandteile unserer Unternehmenskultur und die Basis für unsere Zusammenarbeit im Team, mit Kunden und Partnern. Auch bei unserer eigenen Geschäftstätigkeit versuchen wir nach Möglichkeit den ökologischen Fußabdruck zu verbessern, indem wir beispielsweise soweit möglich auf Flugreisen verzichten und umweltfreundliche Verkehrsmittel nutzen. Wir sind davon überzeugt, dass gerade auch Investoren und Fondsmanager eine besondere Verantwortung tragen, bei ihren Anlageentscheidungen neben Risikofaktoren und Renditeerwartungen aktiv darauf zu achten, welche Aktivitäten durch eine Investitionsentscheidung gefördert oder ermöglicht werden und ob sich die Entscheidung mit der Verantwortung für unsere Umwelt vereinen lässt. Diese Erkenntnis basiert auf der Einsicht, dass nachhaltige Renditen nur erzielbar sind, wenn ökologische und soziale Aspekte angemessen in den Entscheidungsprozess einbezogen und insbesondere auch die Risiken sorgfältig evaluiert werden.

 

Demgemäß verstehen wir uns als verantwortungsbewusste Investoren und bekennen uns seit dem Jahr 2017 mit der Unterzeichnung der „Principles for Responsible Investing“ der von den Vereinten Nationen unterstützten UNPRI dazu, bei unseren Investmententscheidungen Umwelt-, Sozial- und Governance (ESG) Faktoren in unsere Anlageprozesse und Portfolio-Konstruktionen einzubeziehen. Wir verpflichten uns zu einem transparenten Reporting über die ESG Auswirkungen und sind bestrebt, mit den Emittenten der erworbenen Finanzinstrumente in einen engen Dialog zu treten und die ESG Performance kontinuierlich zu erhöhen.

Wir betrachten Nachhaltigkeit und sozial verantwortliches Investieren nicht als ein abstraktes Ziel, sondern als langfristige Verpflichtung und Prozess der kontinuierlichen Weiterentwicklung. Wir sind davon überzeugt, durch die ESG Integration grundlegende Risiken in unseren Portfolios und in unserem Unternehmen zu reduzieren und Werte für unsere Kunden und unser Team zu schaffen.

Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Im Rahmen der Vermögensverwaltung erfragen wir deren diesbezüglichen Vorstellungen und Wünsche und setzen diese sodann um.

Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für das Portfoliomanagement Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.

Zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in Emissionen solcher Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Bei der Gewichtung der Faktoren berücksichtigen wir die konkreten Vorgaben der jeweiligen Investoren. Dabei gehören insbesondere Auswirkungen auf die Umwelt in Form von Auswirkungen auf das Klima und die Erderwärmung, die Reduzierung des Verbrauchs an Wasser und anderen knappen Ressourcen und Artenvielfalt zu den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen. Wir versuchen, Wertpapiere von Emittenten, bei denen diese Auswirkungen nicht hinreichend berücksichtigt werden, im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen nicht oder nur zweitrangig zu berücksichtigen. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Datenlieferanten und Bewertungsmethoden, insbesondere die Datenbanken des bekannten Anbieters MSCI zurück.

ESG Analyse und Scoring: Sowohl bei unseren Bestandspositionen als auch bei Erwerbsentscheidungen werden systematisch und regelmäßig ESG Risiken und ESG Faktoren geprüft und bewertet. Hierzu nutzen wir u.a. ESG Standards und Key Performance Indicators (KPIs) sowie das MSCI ESG Nachhaltigkeitsrating von MSCI ESG Research und beziehen eigenständige Analysen in die Beurteilung mit ein.

Best-in-Class-AnsatzBei gleichwertigen Anlagealternativen wählen wir die Emittenten aus, die aus ökologischer, sozialer und Corporate Governance Sicht im Branchenvergleich die höheren Standards aufweisen. Finanzinstrumente von Emittenten, bei denen begründete Zweifel bestehen, ob die Bereitschaft zur Wahrung der Menschenrechte, zur Übernahme sozialer Verantwortung für Umwelt, Gesellschaft und Mitmenschen sowie zum verantwortungsvollen Handeln in Bezug auf Klima, Natur und Ressourcen gegeben sind, werden von uns nicht erworben.

Mindest MSCI ESG Rating: Bei Bedarf werden ESG Mindestkriterien und Ausschlussgründe und auf MSCI ESG Daten basierende Zielwerte für konkret festgelegte Parameter definiert. Im Rahmen des Investmentprozesses werden diese mitberücksichtigt und in der Anlageentscheidung konsequent angewandt.

Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Wertpapiere oder Fonds investieren, deren Emittenten über ein ESG-Rating verfügen bzw. mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.

Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Die Vergütungspolitik des Unternehmens: Die Vergütung der Mitarbeiter der nordIX AG einschließlich des Vorstands setzt sich in der Regel aus fixen und in Einzelfällen variablen Bestandteilen sowie gegebenenfalls aus Zusatzleistungen zusammen. Die Festlegung variabler Bestandteile der Vergütung erfolgt anhand qualitativer oder auch quantitativer Leistungsziele. Die Vergütungspolitik der nordIX AG setzt keinerlei Anreize zum Eingehen von übermäßigen Nachhaltigkeitsrisiken und stellt sicher, dass keine Vergütungsstrukturen entstehen, die entsprechende Fehlanreize schaffen. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.

 

Version 1.0 seit 01.01.2019

Geänderte Version 2.0 seit 09.09.2023

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