Pflichtangaben

Bestehende Erlaubnisse
Die nordIX AG verfügt über die Erlaubnisse zur:

Abschlussvermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG)
Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG)
Anlageberatung (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG)
Finanzportfolioverwaltung (§ 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG)
Eigengeschäft (§ 15 Abs. 3 WpIG)
Eigengeschäft (§32 Abs. 1a KWG)

nordIX ist nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren Ihrer Kunden zu verschaffen.

Steuerliche Informationen
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: USt-ID: DE25 40 74 40 2

Angaben nach § 7 InstitutsVergV
Als Wertpapierinstitut unterliegen wir der „Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten“. Diese Verordnung unterteilt zwischen einfachen und bedeutenden Instituten. Da unsere Bilanzsumme in den letzten drei Geschäftsjahren den Betrag von 10 Milliarden Euro weder erreicht noch überschritten hat, gilt die nordIX bislang nicht als „bedeutendes Unternehmen“. Trotzdem sind wir nach § 7 dieser Verordnung sind verpflichtet, auf unserer Internetseite Informationen über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme und den Gesamtbetrag aller Vergütungen zu veröffentlichen.
Mitarbeiter im Sinne der Institutsvergütungsverordnung sind nur unsere beiden Geschäftsleiter / Vorstände und unsere angestellten Mitarbeiter. Die Vergütung besteht aus einer fixen und in Positionen mit erhöhter Verantwortung aus einer variablen Komponente. Die variable Vergütung darf 100% der fixen Vergütung nicht übersteigen. Die Aufteilung auf die Komponenten berücksichtigt einerseits das Interesse sowohl der Mitarbeiter als auch der Gesellschaft, den Mitarbeitern kalkulierbare Zahlungsflüsse zukommen zu lassen, wird andererseits von der Überlegung beeinflusst, die Mitarbeiter am Erfolg der Gesellschaft zu beteiligen und durch variable Vergütungselemente einen hohen Anreiz für eine erfolgreiche Tätigkeit zu schaffen. Dies reduziert auch Kostenrisiken und sichert damit die finanzielle Stabilität des Unternehmens, da die Höhe der Aufwendungen des Instituts mit den erwirtschafteten Erlösen steigen und fallen. Die Vergütung der Mitarbeiter richtet sich nach deren Aufgabe und Verantwortungsbereich, berücksichtigt deren Erfahrungen und Leistungen und orientiert sich an den am Markt gezahlten Vergütungen für vergleichbare Aufgaben bzw. Personen. Die variable Vergütung richtet sich nach dem Erfolg der Gesellschaft bzw. berücksichtigt die Ertragskraft und die Kundenzufriedenheit der jeweils verantworteten Bereiche. Das Vergütungssystem wird jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Angaben zu absoluten Beträgen ermöglichen bei der derzeitigen Größe des Instituts konkrete Rückschlüsse auf die Vergütung einzelner Mitarbeiter, daher wird vorerst mit Rücksicht auf die Pflicht des Instituts zum Schutz der Privatsphäre der Mitarbeiter von konkreten Angaben abgesehen.

nordIX AG: Fixed Income & Derivatives

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